Vereine mussten im letzten Jahr hohe wirtschaftliche Einbußen erfahren, die Reserven und Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, da die Einnahmen von ausgefallenen Konzerten, Events und privaten Feiern fehlen. Damit ist inzwischen die Existenz vieler Vereine bedroht. Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. und die SV SparkassenVersicherung haben daher nun ein umfangreiches Maßnahmen-Paket geschnürt.

Bereits im letzten Frühjahr hat die Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. Anita Huhn daher das Gespräch mit der SV SparkassenVersicherung gesucht, um zu klären, ob eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge aufgrund der pandemischen Lage denkbar ist. Erfreulicherweise konnten wir umgehend eine erste Corona-Sofortmaßnahme vermelden: Für das Versicherungsjahr 2020 wurde für die Vereine, die alle Veranstaltungen mit Zusatzrisiken („Art. 4“) versichert haben, nicht der aktuelle Beitrag von 182,40 EUR, sondern nur der Aktionsbeitrag von 127,70 EUR, erhoben und der Aktionszeitraum verlängert. Schon mit der Verlängerung der Umstellungsaktion und der Beitragsreduzierung konnte frühzeitig ein Zeichen in dieser Krisenzeit gesetzt werden.

Seitdem stehen BDMV und SV SparkassenVersicherung in engem Austausch, um auch die weiteren Beiträge an die gegebene Situation anzupassen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Jahresgesprächs zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. und der SV SparkassenVersicherung konnten schließlich weitere Entlastungen für die Mitgliedsvereine /-verbände errungen werden: Es konnte ein umfangreiches Maßnahmen-Paket geschnürt werden, welches aus einer Kombination von Beitragsersparnis und Leistungsverbesserung besteht.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen getroffen:

Der bereits im Jahr 2020 reduzierte Beitrag für Vereine, die alle Veranstaltungen mit Zusatzrisiken („Art. 4“) versichert haben, wird auch im Jahr 2021 beibehalten. Sofern sich die pandemische Situation bis in den Mai verlängert und nach wie vor keine größeren Veranstaltungen möglich sind, werden darüber hinaus alle Beitragsanteile des Veranstalter-Bausteins („Art. 1-Art. 4“) im Jahr 2021 um 25% reduziert. Dabei gilt die Reduzierung auch auf den Aktionsbeitrag von 127,70 EUR, der sich damit auf 95,00 EUR reduziert. Die Reduzierung würde dann bei der Jahresrechnung 2021 berücksichtigt.

Weitere Überlegungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zielten darauf ab, die schon lange nicht mehr zeitgemäßen Versicherungssummen in der Unfallversicherung anzupassen. Statt der bislang vorhandenen fünf Kombinationen werden ab 2021 nur noch drei Summen-Kombinationen angeboten: Basis – Top – Premium. Die versicherten Vereine erhalten automatisch die höheren Versicherungssummen zum bisherigen Beitrag bzw. die Versicherungssummen der bisherigen Kombination ´E´ zum günstigeren Beitrag. Neben den aktiven Mitgliedern der versicherten Vereine gelten die höheren Versicherungssummen auch für die Helfer bei Veranstaltungen. Das gilt in gleichem Maße auch für ehrenamtliche und teilweise Vereinsfremde, die im Auftrag des versicherten Vereins tätig sind. Im Ergebnis profitieren alle Vereine von zum Teil deutlich verbesserten Leistungen.

Bisher wählbare Versicherungssummen:

Neue Versicherungssummen-Kombinationen:

Zusätzlich haben die Landesverbände, deren Mitgliedsvereine einen Jahresbeitrag von mehr als 10.000 EUR in den Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag einbringen, eine direkte Spende (Corona Notfallhilfe) erhalten. Für die anderen Landesverbände erhielt die BDMV einen gesonderten Spendenbetrag, mit dem nun auch die restlichen Verbände unterstützt werden.  

Im Bereich Dienstreisekasko-Versicherung wird dem Fakt Rechnung getragen, dass in der Folge der pandemiebedingten Einschränkungen weniger Fahrten im Auftrag und Interesse der Vereine unternommen wurden. Diesem geringeren Risiko wird in Form einer Rückvergütung an die versicherten Vereine Rechnung getragen. Die Rückvergütung für das Jahr 2020 erhält jeder Verein als Beitragsreduzierung mit der Jahresrechnung 2021. Der Jahresbeitrag 2021 wird folglich für die Vereine, die den Vertrag auch bereits in 2020 hatten, um 25 % reduziert.

Die Maßnahmen nochmals im Überblick:

  • Corona-Sofortmaßnahme durch Reduzierung des „Veranstalter-Beitrags“ Art 4 (127,70 EUR anstatt 182,40 EUR) bereits für das Versicherungsjahr 2020
  • Verlängerung der Umstellungsaktion bis 31.12.2021 und mögliche Reduzierung des „Veranstalter-Beitrags“ um weitere 25% für das Versicherungsjahr 2021 – auch für den Aktions-Beitrag von 127,70 EUR
  • Zunächst befristete beitragsneutrale Erhöhung der Versicherungssummen bzw. Beitragsreduzierung bei der Kombination ´E´ in der Unfallversicherung bis zum 31.12.2022
  • Zuwendung in Form einer Spende an die größeren Landesverbände, um Vereine zu unterstützen oder gar durch Corona entstandene Mehraufwände zu decken.
  • Beitragsreduzierung des in 2021 zu zahlenden Jahresbeitrags für den Kraftfahrt-Rahmenvertrag um 25 %

Neben den enthaltenen Leistungsverbesserungen sprechen wir von einem finanziellen Entgegenkommen in Höhe von mehr als 500.000 €. Wir freuen uns, dass uns darüber hinaus weitere Reduzierungen für das Jahr 2021 in Aussicht gestellt wurden, sofern sich die Pandemie ins Frühjahr hinaus ausdehnt.

Der Präsident der BDMV, Paul Lehrieder MdB, betont: „Dass ein so wichtiger Kooperationspartner wie die SV SparkassenVersicherung sich in dieser Zeit solidarisch mit den Verbänden und Vereinen zeigt ist ein Zeichen der Wertschätzung der Amateurmusik. Wir bedanken uns auch im Namen unserer Mitglieder für das Entgegenkommen.“

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